Wie läuft Psychotherapie ab?


Erstkontakt

Die Terminvereinbarung zum Erstgespräch erfolgt telefonisch unter 0699/10057471.

Erstgespräch

In einem Erstgespräch lernen Sie mich und meine Arbeitsweise kennen und geben mir einen Einblick in Ihre Welt. Von Ihrer Seite braucht es Offenheit, Mut alte Muster zu hinterfragen und Neugierde. Von meiner Seite erwartet Sie Respekt, Interesse, Wertschätzung und Fragen nach Ihrem Anliegen, Ihren bisherigen Lösungsversuchen und Erwartungen an die Therapie. Das Erstgespräch dient auch der Abklärung des weiteres Vorgehens und die Therapierahmenbedingungen: individuelle voraussichtliche Therapiedauer, Frequenz der Termine, Absageregelungen und Kosten. Sie bekommen somit die Möglichkeit, mich und meine Methoden kennenzulernen, um anschließend die Entscheidung treffen zu können, ob Sie sich auf eine therapeutische Beziehung mit mir einlassen möchten.


Gesamtdauer der Therapie oder Beratung

Die Therapiedauer ist individuell verschieden, wird jedoch vorher besprochen. Termine werden für gewöhnlich von Sitzung zu Sitzung festgelegt, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, mehrere Termine im Vorhinein zu vereinbaren.


Mögliche Formen der Psychotherapie


EINZELTHERAPIE


EINZELTHERAPIE IM GEHEN


PAARTHERAPIE, FAMILIENTHERAPIE


Mobile Psychotherapie: Ich komme gerne zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus, ins Altersheim oder auch ins Hospiz. Die zusätzlichen Kosten für eine mobile Beratung werden vorab vereinbart.


Termin absagen

Kann ein Termin nicht eingehalten werden, muss er spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden – Mailbox Nachricht genügt. Sollten Sie einen Termin nicht zeitgerecht absagen -egal aus welchem Grund- haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich das vereinbarte Honorar verrechne.

Kostenrückerstattung

Ausgaben für Psychotherapie können im Steuerausgleich als "Außerordentliche Kosten" geltend gemacht werden. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Finanzamt.

Da ich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision arbeite, kann die Krankenkasse leider keinen Kostenersatz vergüten.


Verschwiegenheitspflicht

Der Beruf der Psychotherapeuin ist durch das Psychotherapiegesetz an eine strenge Verschwiegenheit bezüglich der Inhalte der Behandlung, Beratung oder Therapie gebunden. Eine Ausnahme besteht nur bei Selbst- und Fremdgefährdung, wo es um die Sicherheit und den Schutz von Menschen geht.

Das bedeutet aber, dass auch keinerlei Auskünfte an Angehörige oder Außenstehende gegeben werden dürfen, auch nicht über die bloße Anwesenheit. Auf Wunsch des Klienten kann eine Bestätigung über Anzahl und Dauer der Sitzungen ausgestellt werden.